Rechtsprechung
LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unterlassung, Architektenbezeichnung, Internet
- webshoprecht.de
Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich des Suchmaschinen-Cache
- damm-legal.de
Ein veralteter Branchenbucheintrag kann wettbewerbswidrig sein
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwendung der Bezeichnung "Architekt" im Internet ohne Eintragung in der Architektenliste; Zahlung einer Vertragsstrafe
- kanzlei.biz
Untersagte Berufsbezeichnung auch in sozialem Netzwerk unzulässig
- suchmaschinen-und-recht.de
Schuldner einer Unterlassungserklärung muss einschlägige Online-Branchendienste und Suchportale durchsuchen
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Gelöschter" Architekt muss Einträge aus dem Internet löschen (lassen)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ein veralteter Branchenbucheintrag kann wettbewerbswidrig sein
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bei unzulässigen Inhalten im Internet müssen auch Branchenbucheinträge-Einträge kontrolliert und ggf entfernt werden - Falsche Bezeichnung als Architekt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Untersagte Berufsbezeichnung auch in sozialem Netzwerk unzulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Pflichten des Unterlassungsschuldners bei Branchenbucheinträgen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aus Architektenliste gelöschter Architekt muss Vertragsstrafe wegen weiter bestehendem Branchenauftritt zahlen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Schuldner einer Unterlassungserklärung muss einschlägige Online-Branchendienste kontrollieren
- tw-law.de (Kurzinformation)
Unterlassungsschuldner trifft Recherchepflicht
- wettbewerb.law (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- MMR 2016, 759
- BauR 2016, 1973
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12
Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für …
Auszug aus LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15
Maßgeblich ist somit in erster Linie der gewählte Wortlaut und der diesem zu entnehmende objektive Parteiwille (vgl. BGH Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12 - GRUR 2014, 595 f, mwN).Insoweit kann sich der Schuldner nicht darauf berufen dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt ist (BGH Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12 - GRUR 2014, 595 f, mwN.).
- OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 140/03
Verwendung des Begriffs "Architektur"
Auszug aus LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15
Zwar ist es nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (4 U 140/03 = IBR 2005, 211) nicht als irreführend anzusehen, wenn ein Dipl.-Ing., der nicht Mitglied der Architektenkammer ist, auf seinem Briefkopf die Bezeichnung "Diplom-Ingenieur (TU) für Architektur" verwendet.