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   LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19711
LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2016,19711)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.06.2016 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2016,19711)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 1 O 354/15 (https://dejure.org/2016,19711)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de

    Ein veralteter Branchenbucheintrag kann wettbewerbswidrig sein

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung der Bezeichnung "Architekt" im Internet ohne Eintragung in der Architektenliste; Zahlung einer Vertragsstrafe

  • kanzlei.biz

    Untersagte Berufsbezeichnung auch in sozialem Netzwerk unzulässig

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Schuldner einer Unterlassungserklärung muss einschlägige Online-Branchendienste und Suchportale durchsuchen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Gelöschter" Architekt muss Einträge aus dem Internet löschen (lassen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein veralteter Branchenbucheintrag kann wettbewerbswidrig sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei unzulässigen Inhalten im Internet müssen auch Branchenbucheinträge-Einträge kontrolliert und ggf entfernt werden - Falsche Bezeichnung als Architekt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Untersagte Berufsbezeichnung auch in sozialem Netzwerk unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Pflichten des Unterlassungsschuldners bei Branchenbucheinträgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aus Architektenliste gelöschter Architekt muss Vertragsstrafe wegen weiter bestehendem Branchenauftritt zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schuldner einer Unterlassungserklärung muss einschlägige Online-Branchendienste kontrollieren

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner trifft Recherchepflicht

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 759
  • BauR 2016, 1973
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15
    Maßgeblich ist somit in erster Linie der gewählte Wortlaut und der diesem zu entnehmende objektive Parteiwille (vgl. BGH Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12 - GRUR 2014, 595 f, mwN).

    Insoweit kann sich der Schuldner nicht darauf berufen dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt ist (BGH Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12 - GRUR 2014, 595 f, mwN.).

  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 140/03

    Verwendung des Begriffs "Architektur"

    Auszug aus LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (4 U 140/03 = IBR 2005, 211) nicht als irreführend anzusehen, wenn ein Dipl.-Ing., der nicht Mitglied der Architektenkammer ist, auf seinem Briefkopf die Bezeichnung "Diplom-Ingenieur (TU) für Architektur" verwendet.
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